Für einen reibungslosen Ablauf und einen nachhaltigen Erfolg der logopädischen Therapie finden Sie im Folgenden unsere Rahmenbedingungen


Verordnung und Bewilligung

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer logopädischen Therapie und Rückverrechnung mit Ihrer Gesundheitskasse sind eine Verordnung von Ihrer Fachärztin / Ihrem Facharzt (Pädiatrie, HNO, Zahnmedizin o.ä.): "10x logopädische Therapie á 60 Minuten - LP03" und ggf. eine chefärztliche Bewilligung. 



Verrechnung

Wir sind Wahltherapeut:innen.

Für eine Teilrefundierung der Therapiekosten können Sie - nach Ablauf der verordneten Therapieeinheiten - den chefärztlich bewilligten Verordnungsschein und die Honorarnote bei Ihrer Gesundheitskasse / Zusatzversicherung einreichen. Logopädische Diagnostik ohne anschließende Therapie wird von der Kasse nicht refundiert.



Absagen

Das Leben ist oft turbulent und Termine verschieben sich. Falls Sie es zu einem vereinbarten Therapietermin nicht schaffen sollten, geben Sie uns bitte bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch, per Mail oder SMS Bescheid. Ansonsten wird die Stunde in Rechnung gestellt.



Impressum

Theresa Gorka, Logopädin

Schwarzgasse 5, 3100 St. Pölten

gorka@sprachnest.at